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Allgemeine
Geschäfts- und Mietbedingungen
A) Gemeinsame Bestimmungen für alle VerträgeI. Geltungsbereich1.
Die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge.
2.
Abweichende
Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben auch dann für uns keine Gültigkeit,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 3.
Von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung wirksam. II. Vertragsabschluß1.
Unsere
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung zustande. III. Zahlung1.
Der
Rechnungsbetrag ist sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum, ohne Abzug zu zahlen. 2.
Überschreitet
der Kunde die Zahlungsfrist gem. Abs. 1 um mehr als eine Woche, so gerät er
ohne, daß es einer besonderen Mahnung bedarf, in Verzug und schuldet ab diesem
Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5%. 3.
Gegen
unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn ein rechtskräftiger Titel über seine
Forderung vorliegt. IV. Erfüllungsort ist Vierden und Gerichtsstand ist Zeven.
B) Besondere Bestimmungen für Mietverträgel. Allgemein1.
Vertragsgegenstand
ist die mietweise Überlassung und Wartung von transportable Toiletten. Die
Objekte bleiben Eigentum des Vermieters. 2.
Die
Mietzeit beginnt mit dem Tage des Lagerausganges und endet mit dem Eingangstag
- Beide Tage gelten als volle Miettage. 3.
Der
Zufahrtsweg zum Aufstellort muß befestigt und für Schwer- und Großfahrzeuge
befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden
und Bergungskasten. 4.
Die
Objekte werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden
von geschultem Personal nach Vereinbarung durchgeführt. Der Servicezeitpunkt
wird vom Vermieter bestimmt. 5.
Ist
der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
Eine Bestätigung der Servicetätigkeit durch den Mieter oder dessen Beauftragten
erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Beanstandungen sind
unverzüglich dem Vermieter zu melden, der schnellstmögliche Beseitigung
veranlaßt. ll. Haftung1.
Der
Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Objekte bis zum vollen
Wiederbeschaffungsneuwert. Der Verlust oder die Beschädigung sind dem Vermieter
unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu
erstatten. Für die durch mißbräuchliche Benutzung der Sanitäranlagen
entstehenden Kosten ( z.B. Einbringung von Altöl, Chemikalien, Beton, Müll,
etc.) haftet der Mieter. 2.
z.
Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten Objekten, berechnen wir
Reinigungs- und Reparaturkasten. Der Mieter haftet für Sachschäden oder
Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht ist.
Haftplichtansprüche von Dritten aus der Benutzung des Objektes gehen zu Lasten
des Mieters. III. Zahlungsbedingungen3. Die Miete sowie evtl. Transportkosten werden bei Anlieferung sofort fällig. Als Mindestmietzeit gilt - wenn nicht anders vereinbart - der Mietpreis für 4 Kalenderwochen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, erfolgt nach 4 Kalenderwochen jeweils eine Weiterberechnung für die nächsten 4 Kalenderwochen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Objekte abholen und damit das Mietverhältnis beenden. Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkurs der mietenden Firma. Für Zahlungsverzug siehe A, III Abs. 2. Ist der Mietpreis bei Anlieferung nicht bezahlt, kann der Vermieter die Aufstellung des Objektes verweigern. Im Falle der Zahlung bei Anlieferung gilt ausschließlich Barzahlung als vereinbart.
CLARO HAPPYENTSORGUNG Inhaberin: Martina Neuhaus e.K.
Stand 03/2005 |
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